Studio AGB’s
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Marko Borrmann Fotografie im Nachgang „Vermieter“ – genannt.
Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten des Studios Freiraum 140 auf eigene Gefahr.
Er ist dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (so zum Beispiel Modelle, Auftraggeber, Assistenten, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
1. Mietpreise & Stornierungskosten
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. (z. B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen) gilt die Preisliste, die unter www.freiraum-140.de bereitstellt ist.
Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut der Preisliste berechnet, sofern nicht anders besprochen. Zusätzliche Kosten für Starkstrom, Hintergrundkarton, Beleuchtungstechnik, Veranstaltungstechnik (Beamer, Flipcharts etc) sowie Getränkepauschale entstehen laut Preisliste.
Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten, welche dir in Rechnung gestellt werden:
Zeitraum vor deiner Anmietung / zu zahlender Anteil an der Mietgebühr
bis zu 10 Tagen vor der Anmietung / Möglichkeit der gebührenfreien Stornierung
bis 3 Tage vor der Anmietung / 50 % der Mietgebühr
innerhalb von 3 Tagen vor der Anmietung / 100 % der Mietgebühr
2. Zustand der Räume
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Die Mietsache wird im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben, außer es wurde etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
Bei grober Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50€ erhoben.
Bei Anmietung für Workshops / Events, Seminaren, ist immer eine Reinigungspauschale von 50€ fällig.
3. Einbauten / Farbe
Jegliche Einbauten durch den Mieter sind untersagt! Ausnahmen können nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung erteilt werden und müssen immer wieder komplett zurückgebaut werden.
Es ist des Weiteren untersagt, jeglicher Art von Farbe auf die Mietsache (Wände, Fußboden, Möbel, Einrichtungsgegenstände, etc. ) aufzubringen!!
Zuwiderhandlungen werden angezeigt und die entstandenen Schäden werden von einer Fachfirma auf Kosten des Mieters beseitigt.
4. Möbel und Einrichtungsgegenstände
Alle Möbel und Einrichtungsgegenstände müssen am Ende der Anmietung wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückgeräumt werden.
Ist dies nicht der Fall, wird eine Aufwandspauschale von 50€ erhoben.
TIPP: Mach dir gleich am Anfang ein paar Fotos vom Raum, so weißt du zum Schluss genau, wo du die Möbel wieder hinrücken musst. 😉
5. Eingangsbereich
Die Studiotür ist elektronisch gesichert und der dafür erforderliche Code, wird dem Mieter am Tag der Anmietung elektronisch auf sein Handy geschickt.
6. Videoüberwachung Eingangsbereich
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Marko Borrmann
Dr. Külz Str. 6
09599 Freiberg
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Erhöhung der Sicherheit im Studio, Überwachung von unberechtigtem Zutritt des Studios, Beweissicherung bei kriminellen Handlungen sowie Aufdeckung, Aufklärung und Verhinderung von Straftaten. Berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, nämlich Wahrnehmung des Hausrechts, Aufklärung von Straftaten, Zutrittskontrolle, Betrugsprävention.
Speicherdauer
Wir löschen sämtliche Videoaufnahmen spätestens nach dreißig Tagen. Weitere Informationen erhältst du in der Datenschutzverordnung.
7. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
8. Identifikation des Mieters
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
9. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.
Die Miete versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist per Vorkasse oder nach Rechnungserhalt innerhalb von 3 Tagen zu zahlen.
10. Fotografieren außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten
Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in den gemieteten Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräume, Treppenhäuser, Flure) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.
11. In allen Räumen gilt striktes Rauchverbot.
12. Schäden bei Mietbeginn
Der Mieter verpflichtet sich, sich zu Mietbeginn vom einwandfreien und funktionsfähigen Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenem Mobiliar, Elektrogeräten und Zubehör wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.
13. Eigene Verantwortung & Gefahr
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht, für die durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden, an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.
14. Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit
Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, das alle Fenster und Türen die vom Studio zum Außenbereich führen geschlossen/abgeschlossen sind.
Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung der Regel, durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zulasten des Mieters.
15. Haftung
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Möbel, Requisiten) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z. B. Kameraequipment, Stative, Büroequipment) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
16. Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z. B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
17. Freigabe zur Veröffentlichung/ Locationrelease
Nur nach der vollständigen Bezahlung der Raummiete und etwaigen Overtimekosten erteile ich als Rechteinhaber der Räumlichkeiten, dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen/Videografen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich die Räumlichkeiten enthalten, dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
18. Aufnahmebereiche/ freizügige Aufnahmen
Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in den Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in den Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehe ich als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.
19. Tiere im Loft
Es sind keinerlei Tiere im Loft zugelassen.
20. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Studios Freiraum 140 umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
21. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.
22. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
Stand: September 2021